§57a ÜBERPRÜFUNG

Direkt bei uns können Sie der gesetzlichen Pflicht nachkommen

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie einen Termin zur Pickerl-Überprüfung nach §57a vereinbaren wollen. Mit einer bei uns zügig und termingerecht durchgeführten Überprüfung müssen Sie nicht lange auf Ihr Fahrzeug verzichten und sind schnell wieder voll einsatzbereit.

Gesetzlich vorgeschriebene Pickerl-Überprüfung für Kfz aller Art und aller Marken

Um die allgemeine Betriebs- und Verkehrssicherheit von Fahrzeugen sowie deren Umweltverträglichkeit zu garantieren, muss in Österreich die Pickerl-Überprüfung durchgeführt werden. Dabei checken wir in unserer freien Kfz-Werkstatt zum Beispiel:

  • Karosserie | Fahrwerk | Fahrgestellnummer
  • Räder | Reifen | Bremsen
  • Motor | Fahrzeug-Elektronik
  • Warneinrichtungen | Beleuchtung | Ausrüstung

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Ihr KFZ!

EINFACH. SICHER. MOBIL.

§57 ÜBERPRÜFUNG

Gesetzlich vorgeschriebene Pickerl-Überprüfung für Kfz aller Art und aller Marken.
Sie wollen einen Termin mit uns vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.