§57a ÜBERPRÜFUNG
Direkt bei uns können Sie der gesetzlichen Pflicht nachkommen
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie einen Termin zur Pickerl-Überprüfung nach §57a vereinbaren wollen. Mit einer bei uns zügig und termingerecht durchgeführten Überprüfung müssen Sie nicht lange auf Ihr Fahrzeug verzichten und sind schnell wieder voll einsatzbereit.
Gesetzlich vorgeschriebene Pickerl-Überprüfung für Kfz aller Art und aller Marken
Um die allgemeine Betriebs- und Verkehrssicherheit von Fahrzeugen sowie deren Umweltverträglichkeit zu garantieren, muss in Österreich die Pickerl-Überprüfung durchgeführt werden. Dabei checken wir in unserer freien Kfz-Werkstatt zum Beispiel:
- Karosserie | Fahrwerk | Fahrgestellnummer
- Räder | Reifen | Bremsen
- Motor | Fahrzeug-Elektronik
- Warneinrichtungen | Beleuchtung | Ausrüstung
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Ihr KFZ!
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